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Ihr Sachverständiger für Gutachten über Kfz-Schäden​

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Ablauf nach einem Unfallschaden:​

1. Unabhängigen Kfz-Gutachter anrufen

24 Stunden erreichbar und das auch am Wochenende.

2. Begutachtung des Unfallschadens

Begutachtung des Schadens vor Ort

3. Gutachten-Erstellung

Unfallgutachten wir an die Versicherung übergeben.

4. Auszahlung der Schadenssumme

Vollständige und schnelle Auszahlung der Schadenssumme.

Kfzgutachter.Net - Deutschland´s Gutachter Netzwerk.

Ein Unfall ist auch ohne Personenschaden eine emotionale Belastung, die Stress verursacht – es sei denn, Sie arbeiten mit Kfzgutachter.Net zusammen, das Ihnen beratend zur Seite steht und alle Formalitäten für Sie übernimmt.

Unser Leistungsangebot unterstützt Sie im Schadensfall bei allen Fragen, die Sie in diesem Zusammenhang haben. Langjährige Berufserfahrung und umfangreiches Know-how sichert Sie ab, wenn Sie Hilfe benötigen – im Falle eines unverschuldeten Unfalls sogar komplett kostenlos und 24 Stunden am Tag. Schauen Sie sich gerne auf unseren Seiten um und überzeugen Sie sich von unserem Angebot.

Schadensbewertung und Gutachten
Nutzen Sie Ihr Recht unser Büro zu verständigen, um im Falle eines unverschuldeten Unfalls die Schadenshöhe festzustellen – die Entschädigung ist dann nur noch Formsache. Auch bei Wertgutachten, Prüfberichte oder Beweissicherungsgutachten können Sie bei uns in Auftrag geben.
Fahrzeugbewertung
Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist in manchen Fällen nicht ganz unkompliziert, denn: Häufig passiert es, dass der Verkaufspreis vom tatsächlichen Wert abweicht. Um das zu prüfen, stehen wir Ihnen zur Verfügung – auf Wunsch auch direkt vor Ort.
auch bei Selbstverschuldung
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls haben Sie das gesetzliche Recht, ein Gegengutachten durch uns erstellen zu lassen, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Versicherungsgutachtens haben. So stellen Sie sicher, dass Sie den tatsächlichen Gegenwert des Unfalls Ihres Kaskoversicherten Kfz ausgezahlt bekommen.

Ihre Vorteile im Vergleich

Werkstatt
  • Keine Erfahrung in der Schadenrsegulierung
  • Zeitaufwendig
  • Geringere Entschädigungsleistungen
  • Keine rechtliche Unterstützung

Kfz-Gutachten

Schnell & vollständig
  • Unabhängig von Versicherungen
  • Komplettabwicklung mit der gegnerischen Versicherung
  • Vollständige & maximale Entschädigung
  • Komplettservice durch neutralen Kfz-Gutachter: Mietwagen, Werkstatt, Fachanwalt, usw.
  • Schadensregulierung in Ihrem Sinne
Versicherung
  • Oftmals weniger Entschädigung bzw. Auszahlung
  • Zeitaufwendig
  • Sämtliche Partner arbeiten nicht versicherungs-unabhängig
  • Keine freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen

Leistungsangebot

Unser Leistungsangebot geht weit über die einfache Bewertung von Unfallschäden hinaus – in uns finden Sie nicht nur einen Prüfer, sondern auch einen Berater, der in Ihnen in vielen Situationen eine große Hilfe sein kann, dazu zählen unter anderem die folgenden Bereiche.

Kfz-Gutachten bei unverschuldeten Unfällen

Bei Unfällen, an denen Sie keine Schuld haben, besitzen Sie das Recht einen unabhängigen Gutachter zurate zu ziehen, der den Unfallschaden an Ihrem Kfz neutral bewertet, um für eine Auszahlung oder Begleichung der Reparaturkosten zu sorgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um kleine Blechschäden oder (wirtschaftliche) Totalschäden handelt – unser Service ist für Sie komplett kostenlos und obendrein 24-Stunden am Tag verfügbar. Das Honorar trägt die Versicherung des Unfallgegners. Auf Basis einer eingehenden Untersuchung Ihres Fahrzeugs, bei dem nicht nur offensichtliche Mängel, sondern auch technische Bauteile Ihre Kfz überprüft werden, wird die Schadenssumme bewertet, ein entsprechendes Gutachten erstellt und an die Versicherung des Verursachers geschickt. Auf den finanziellen Ausgleich, der auch Kosten für Nutzungsausfall, Ersatzteilaufschläge oder Verbringungskosten beinhaltet, müssen Sie anschließend nur wenige Tage warten.

Fahrzeugbewertung bei Gebrauchtwagenkauf

Niemand kauft gerne die Katze im Sack. Beim Gebrauchtwagenkauf ist das bei mangelndem Erfahrungsschatz jedoch häufig der Fall. Lassen Sie Ihren Favoriten deshalb vom Kfzgutachter.Net prüfen – Geprüft werden dabei unter anderem:
  • Motor (Laufeigenschaften, Geräusche und und andere Auffälligkeiten)
  • Getriebe und Kupplung
  • Fahrwerk (dazu zählen Stoßdämpfer, Radführungsgelenke und Ähnliches)
  • Bremsen
  • Schaden an der Karosserie (auch Rost)
  • Wartungsnachweise, beispielsweise Scheckheft
  • Komfortelektronik (Klimaanlage, elektrische Fensterheber, Sitzheizungen, Bordcomputer)
Manche Mängel werden jedoch erst bei einer Probefahrt entdeckt, weshalb auch diese zu unserem Leistungsangebot bei Fahrzeugbewertungen gehört. Am Ende dieser umfangreichen Prüfung wissen Sie ganz genau, was der Gebrauchtwagen wert ist – und, ob der Händler einen angemessenen Kaufpreis verlangt.

Minderwertgutachten für Leasing und Finanzierung

Bei Ablauf eines Leasingvertrags gibt es die Option das Fahrzeug zurückzugeben – das ist auch bei finanzierten Fahrzeugen der Fall. Allerdings ist das nicht immer ganz unkompliziert, denn: Der Händler wird das Fahrzeug ganz genau unter die Lupe nehmen, Mängel feststellen und diese in Form einer Endabrechnung in Rechnung stellen – diese Nachzahlungen sind nicht selten im mittleren vierstelligen Bereich. Sollte also die Rückgabe eines finanzierten oder eines Leasing-Fahrzeugs geplant sein, können Sie uns mit einem Minderwertgutachten beauftragen. Hier wird das Fahrzeug eingehend geprüft und Empfehlungen für Mängelbeseitigungen ausgesprochen, die Sie in der Werkstatt Ihres Vertrauens zu einem Bruchteil der Kosten ausführen lassen können. So bleibt es bei einer minimalen Nachzahlung bei Rückläufern.

Kfz-Kaskogutachten

Es gibt wenig Autofahrer, die ihr ganzes Leben unfallfrei unterwegs sind. Kommt es irgendwann auch noch zu einem Unfall, an dem Sie die Schuld tragen, stehen Sie in der unumgänglichen Pflicht, den Schaden durch Ihre eigene Versicherung begleichen zu lassen. Besitzen Sie eine Vollkaskoversicherung werden auch die Schäden an Ihrem Kfz durch Ihre Versicherung beglichen – hierzu schickt die Versicherung einen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden bewertet und Ihnen das Gutachten zur Verfügung stellt. Nun gibt es zwei mögliche Wege:

1. Sie akzeptieren das Gutachten und lassen sich den Schadenswert auszahlen oder das Fahrzeug reparieren.

2. Sie haben Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens und der Bewertung und schalten das uns ein, um ein Gegengutachten zu erstellen.

Ihre Versicherung versucht den Schadenswert natürlich möglichst gering zu halten, sodass die Schadenssumme in manchen Fällen geringer ist, als es tatsächlich der Fall ist. Durch ein Gegengutachten können Sie die Schadenssumme korrigieren lassen, denn das ist Ihr gutes Recht.

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