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Schadenrecht

Gutachter selbst wählen oder Versicherungsgutachter akzeptieren?

Stand: Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Nach einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, darf der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Ein Gutachtervorschlag der gegnerischen Versicherung ist nach Angaben des ADAC Nordrhein nicht bindend. Der Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag, der selbst gewählte Sachverständige im Auftrag des Geschädigten. Bei Kaskoschäden gilt der eigene Versicherungsvertrag. Was in Ihrem Fall gilt, prüft Ihr Anwalt. Stand: Oktober 2026.

Einordnung

Dieser Ratgeber erklärt und ersetzt keine Rechtsberatung. Er betrifft Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung. Für Kaskoschäden gelten die Bedingungen des eigenen Versicherungsvertrags.

Das Wahlrecht des Geschädigten

Wer für einen Schaden haftet, schuldet Schadensersatz. Bei einer Sachbeschädigung kann der Geschädigte statt der Herstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 BGB). Zum Schaden gehören nach der Rechtsprechung auch die Kosten eines Gutachtens, soweit es erforderlich und zweckmäßig ist.

Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass der Geschädigte grundsätzlich berechtigt ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit dem Schadensgutachten zu beauftragen. So geben es Urteilsdatenbanken für das Urteil vom 13. Dezember 2022 (VI ZR 324/21) wieder. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 12. März 2024 (VI ZR 280/22) spricht ebenfalls vom „qualifizierten Gutachter seiner Wahl“. Das betrifft Haftpflichtschäden, also Ansprüche gegen den Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.

Zumutbarkeit: Muss ich den günstigsten Gutachter suchen?

Der Geschädigte muss den Schaden gering halten, soweit ihm das zumutbar ist (§ 254 Abs. 2 BGB). Nach Wiedergabe des Urteils VI ZR 324/21 ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, den Markt nach dem günstigsten Sachverständigen zu durchsuchen. Maßstab ist, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage für erforderlich halten würde. Nach derselben Wiedergabe trägt der Geschädigte aber das Risiko, wenn er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später als – auch für ihn erkennbar – zu teuer erweist.

Nach Wiedergabe des Urteils VI ZR 225/13 vom 11. Februar 2014 darf sich der Geschädigte mit dem in seiner Lage ohne Weiteres erreichbaren Sachverständigen begnügen. Zur Höhe des Honorars und zum Risiko offener Rechnungen: Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Versicherungsgutachter und selbst gewählter Sachverständiger

Der Unterschied liegt im Auftrag. Ein Sachverständiger, den die gegnerische Haftpflichtversicherung beauftragt, wird im Auftrag der Versicherung tätig. Ein Sachverständiger, den der Geschädigte auswählt, arbeitet im Auftrag des Geschädigten. Beide erstellen ein Gutachten.

Das Landgericht Coburg hat nach dem Überblick eines Fachverlags (28. Mai 2021, 33 S 49/20) angenommen, dass dem Gutachter ein Beurteilungsspielraum zusteht und zwei abweichende Gutachten beide vertretbar sein können. Im Streitfall entscheidet das Gericht, gegebenenfalls nach einem Gutachten seines eigenen Sachverständigen.

Eine Bewertung der Qualität ist daraus nicht abzuleiten. Wichtig ist, dass der Gutachter qualifiziert ist. Bei einem erkennbar untauglichen Gutachter endet nach dem Amtsgericht Zittau (21. Januar 2021, 14 C 382/20, nach dem Überblick eines Fachverlags) der Vertrauensschutz des Geschädigten.

Wenn die Versicherung einen Gutachter vorschlägt

Der ADAC Nordrhein schreibt (Meldung vom 13. März 2024), dass Geschädigte sich einen unabhängigen Sachverständigen selbst aussuchen können und ein Gutachtervorschlag der Versicherung des Unfallgegners nicht bindend ist. Der ADAC bietet nach eigenen Angaben selbst Begutachtungen an.

Dem Geschädigten steht es frei, ein solches Angebot anzunehmen. Welche Folgen eine vorherige Zustimmung für spätere Ansprüche hat, behandelt dieser Ratgeber nicht. Das hängt vom Einzelfall ab. Ihr Anwalt prüft das für Ihren Fall. Gerichte haben sich mit dem Thema befasst, siehe den Abschnitt „Gerichtsentscheidungen zu Gutachter und Versicherung“.

Für kleinere Schäden schreibt der ADAC (Seitenstand 22. Oktober 2026), dass oft Kostenvoranschlag und Fotos genügen. Bei höheren Schäden oder drohendem Totalschaden solle ein Kfz-Sachverständiger eingeschaltet werden. Zur Frage, ab wann sich ein Gutachten lohnt: Gutachten bei Bagatellschaden: Gibt es eine feste Grenze?

Der Kaskofall ist anders

Die Kaskoversicherung leistet nach den Bedingungen Ihres Vertrags, nicht nach dem Schadensersatzrecht gegen einen Unfallgegner. Das Wahlrecht aus dem Haftpflichtfall lässt sich deshalb nicht einfach übertragen. Ob Sie in der Kasko einen eigenen Gutachter wählen können und ob dessen Kosten übernommen werden, regeln die Bedingungen Ihres Vertrags. Fragen Sie vorher Ihre Versicherung oder lassen Sie das prüfen.

Sieht der Vertrag ein Sachverständigenverfahren vor, ist die Feststellung der Sachverständigen grundsätzlich bindend, es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage ab (§ 84 Abs. 1 VVG). Nach Wiedergabe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2014 (IV ZR 281/14) ist ein Mitarbeiter einer Partei, auch des Versicherers, kein Sachverständiger im Sinne des Verfahrens nach den damals zugrunde liegenden Bedingungen (A.2.18 AKB).

Wer bezahlt den selbst gewählten Gutachter?

Bei Haftpflichtschäden gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens zum Schaden. Bei Mitschuld werden sie nach der Haftungsquote ersetzt. Soweit Kosten nicht ersetzt werden, etwa bei Mitschuld oder nach den Bedingungen eines Kaskovertrags, kann der Auftraggeber sie selbst tragen müssen. Einzelheiten stehen im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall? Zu den Schadenpositionen daneben: Wertminderung nach dem Unfall und Totalschaden: Wiederbeschaffungswert, Restwert und 130-Prozent-Grenze.

Gerichtsentscheidungen zu Gutachter und Versicherung

Gerichte hatten wiederholt Fälle, in denen das Verhältnis zwischen dem Gutachten des Geschädigten und dem Vorgehen der Versicherung im Streit stand. Die folgenden Entscheidungen sind Instanzentscheidungen und nach Überblicken von Fachverlagen wiedergegeben. Sie zeigen Einzelfälle, keinen allgemeinen Maßstab:

  • Das Amtsgericht Bielefeld sah den Geschädigten berechtigt, bei Zustimmung zu einer Nachbesichtigung durch den Versicherer einen eigenen Gutachter hinzuzuziehen (30. Oktober 2019, 413 C 211/19). Der Geschädigte müsse die Unabhängigkeit des Versicherungsgutachters nicht unterstellen.
  • Das Landgericht Leipzig hielt es nicht für ausreichend, wenn der Versicherer dem Gutachten des Geschädigten nur einen Prüfbericht entgegensetzt, ohne zu den nicht erstatteten Positionen konkret vorzutragen (2. Juni 2022, 8 S 355/20).
  • Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg und das Amtsgericht Neu-Ulm hielten ein Gegengutachten des Versicherers für verspätet, das erst nach Reparaturbeginn vorlag (2. April 2015, 918 C 82/14; 21. Dezember 2015, 3 C 427/15).

Wie ein Gericht im eigenen Fall entscheidet, hängt von den Umständen ab. Ihr Anwalt prüft das für Ihren Fall.

Häufige Fragen

Darf ich einen Gutachter selbst auswählen, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat?

In der Regel ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Geschädigte einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl beauftragen (VI ZR 324/21 vom 13. Dezember 2022; VI ZR 280/22 vom 12. März 2024). Ob die Kosten in Ihrem Fall voll erstattet werden, hängt von Haftung, Erforderlichkeit und Angemessenheit ab. Ihr Anwalt prüft das für Ihren Fall.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nach Angaben des ADAC Nordrhein (Meldung vom 13. März 2024) ist ein Gutachtervorschlag der Versicherung des Unfallgegners nicht bindend. Das betrifft Ansprüche gegen den Unfallgegner. Für Kaskoschäden gilt Ihr Versicherungsvertrag.

Worin unterscheidet sich ein Versicherungsgutachter von einem selbst gewählten Sachverständigen?

Im Auftraggeber. Der Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, der selbst gewählte Sachverständige im Auftrag des Geschädigten. Beide erstellen ein Gutachten. Im Streitfall entscheidet das Gericht, gegebenenfalls mit einem eigenen Sachverständigen. Eine Aussage über die Qualität ist damit nicht verbunden.

Was gilt bei einem Kaskoschaden?

Die Kaskoversicherung leistet nach den Bedingungen Ihres Vertrags, nicht nach dem Schadensersatzrecht. Im Streit über die Schadenhöhe kann ein Vertrag ein Sachverständigenverfahren vorsehen (§ 84 VVG). Ob ein selbst gewählter Gutachter übernommen wird, regelt der Vertrag. Fragen Sie Ihre Versicherung oder lassen Sie das prüfen.

Was ist ein Regulierungsbeauftragter?

Der gesetzliche Schadenregulierungsbeauftragte (§ 163 VAG) betrifft Unfälle, die sich außerhalb des Wohnsitzstaats des Geschädigten ereignet haben. Er ist nicht gemeint, wenn die Versicherung im Inland einen Gutachter zum Termin schickt.

Ihr nächster Schritt

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